.::Wie werde ich Muslim?::.

 

 

Man kann den Übertritt zum Islam auf zwei Ebenen durchführen.

Der Übertritt auf privater Ebene ist der erste und wichtigste Schritt. Voraussetzung ist, dass man sich intensiv mit dem Islam beschäftigt hat. Man sollte nach allem fragen, was nicht verständlich ist. Auch sollte man versuchen, neue Bekanntschaften zu Muslimen zu schließen, die regelmäßig eine Moschee und islamische Veranstaltungen besuchen. Auf diese Weise gelangt man, so Allah will, zu der tiefen Überzeugung, dass der Übertritt zum Islam der einzig wahre Weg sein kann. Der Übertritt soll ein Schritt des Herzens und der tiefsten Überzeugung sein. Kein Mensch kann dazu gezwungen werden, wie es auch im Koran heißt: "Es gibt keinen Zwang in der Religion".

Gesellschaftlich sieht der Übertritt zum Islam so aus: Man spricht vor zwei Zeugen das Glaubensbekenntnis (die Schahada), es lautet: Aschhadu an la ilaha illa llah, wa aschhadu, anna Muhammadan rasulu llah („Ich bezeuge (wissendlich), dass niemand das Recht hat angebetet zu werden außer Dem einzig Anbetungswürdigen, und ich bezeuge, dass Muhammad Gesandter Gottes ist“)
                                     

 Übertritt vom Islam in eine andere Religion ist verboten!

Der Islam, anders wie in vielen Ländern, beinhaltet/verbindet den Glauben an Gott und das gültige Gesetz für die Menschen von Gott. Es ist nicht wie oft in den westlichen Ländern der Fall, das Staat und Kirche getrennt von einender existieren, sondern im Islam gehören beide unbedingt zusammen. Für einen Muslim ist der Einklang von Religion und Gesetzgebung die Grundlage seiner Existenz und seines erfüllten Lebens. Wird diese Grundlage verletzt und mutwillig beschädigt, wird der Muslim versuchen, diese durch Verteidigung zu erhalten.
 

 

 


Zudem ist es ein entscheidender Faktor, ob man die Glaubensfreiheit nach westlichem Maß oder nach islamischem Recht betrachtet. Beide haben einen völlig anderen Hintergrund.

Glaubensfreiheit aus westlicher Sicht (Trennung zwischen Staat und Religion) bedeutet, jeder darf den Glauben seiner Wahl annehmen, leben und missionieren. Darf aber nicht gegen die gesetzgebende Verfassung des Landes verstoßen. Man darf seinen Glauben zu jeder Zeit ändern und sich je nach Lebenseinstellung neu orientieren.

1. Aus islamischer Sicht bedeutet Glaubensfreiheit, dass es nicht erlaubt ist, jemanden zum Islam zu zwingen. Religiöse Minderheiten, die in einem islamischen Staat leben, sollen respektiert werden, dürfen ihren Gottesdienst verrichten und wurden früher sogar von den Herrschern geschützt, solange sie keine Gedankenverwirrung im Land verbreiten oder gegen die dort gültige Ordnung verstoßen.

2. Zudem hat jeder Mensch die Freiheit, seinen Glauben zu wählen und hat das Recht zur eigenen Meinung, sogar der Atheist. Niemand darf die Glaubensauffassung eines Menschen verurteilen, solange dieser diese für sich behält. Falls er seine Gedanken, die im Widerspruch zu den Bekenntnissen und Moralauffassungen der Gesellschaft stehen, allerdings unter den Mitmenschen verbreitet, um ihre moralischen Werte durcheinander zu bringen, verstößt er damit gegen die allgemeine Ordnung des Staates. Er verbreitet Zweifel unter den Mitbürgern, die zu Aufruhr führen kann.

Jeder der sich so verhält, wird einer Bestrafung unterworfen. Er kann sogar des Hochverrats angeklagt werden, der mit dem Tod bestraft wird, aber nicht, weil er seinen Glauben abgelegt hat, sondern weil er durch seine Gedanken Verwirrung im Staat verbreitet und gegen seine Ordnung verstößt.

In westlichen Ländern sind Bestrafungen bei Verstoß gegen die gesetzliche Verfassung ebenfalls vorgesehen, um die staatliche Ordnung nicht zu gefährden. Diese Bestrafungen sind allerdings Landes- und Verfassungsabhängig. Es gibt z.B. Gefängnisstrafe in Deutschland oder auch die Todesstrafe in einigen Staaten von Amerika.

Der Islam stellt eine andere Menschenrechtskonzeption dar, eine andere als die der internationalen Gremien, die den Menschen als Maß aller Dinge betrachten. Laut Islam finden wir heraus, dass Menschenrecht göttlicher Natur ist und das es seine Legitimation von Allah hat...

"An jenem Tage, da werden Wir ein jedes Volk mit seinem Führer vorladen. Diejenigen, die dann ihr Buch in ihrer Rechten empfangen werden, werden ihr Buch verlesen und nicht das geringste Unrecht erleiden." (Sure 17,70).

Derartige Legitimation fehlt verständlicherweise bei der Menschenrechtserklärung der vereinten Nationen, weil sie von Menschen gemacht ist.

Einem Apostaten (siehe Erläuterungen) werden laut Koran nur jenseitige Strafen angedroht. Weltliche Strafen kommen nur dann in Betracht, wenn der Abfall vom Islam in Zusammenhang mit Fahnenflucht oder Hochverrat steht (Verstoß gegen die Sharia: geltendes Recht).

Ausnahmen:

Die weltlichen Strafen werden nicht angewandt bei Unwissenheit des Menschen, wenn er unter Zwang den Glauben ändern musste und bei geistig verwirrten Menschen.

Es gibt heutzutage viele Länder, die sich islamisch nennen, aber in denen nicht die Sharia gilt oder auch Länder, die eine gemischte Verfassung aus Sharia und Menschengesetz haben.

Diese stehen in der Umsetzung der einzelnen Verfahren vor großen Problemen, da sie westliche Menschenrechtsabkommen unterzeichnet haben, die nicht den islamischen Menschenrechten entsprechen.

Die dadurch entstehenden Probleme resultieren daraus, dass sich diese beiden Formen der Menschenrechte nicht miteinander kombinieren lassen und viele der islamischen Staaten nicht hinter ihrer islamischen Gesetzgebung stehen, sondern sich von anderen Werten blenden lassen.
 

 

 


Da der Westen nur auf seine eigenen Menschenrechte konzentriert ist und teilweise wenig Verständnis für andere Rechtsformen zeigt, wird grundsätzlich das islamische Menscherrecht ins unrechte Licht gerückt. Durch die oft einseitige Berichterstattung in den Medien, wird diese einseitige Sichtweise auf ganze Bevölkerungsschichten übertragen. Die Vorzüge der islamischen Menschenrechte werden dabei leider völlig außen vor gelassen. Genau wie andere Gesetzgebungen, müssen auch die islamischen Menschenrechte als Ganzes betrachtet werden. Es wird immer das Extremste zur Diskussion gestellt, ohne die Harmonie einer islamischen Gemeinschaft hervorzuheben. Um objektiv über die Menschenrechte im Islam sprechen zu können, muss man die einzelnen Aspekte im Kontext von innen heraus betrachten, nicht von außen urteilen!

Viele Experten in den Medien sprechen vom Islam mit ihrer westlichen Sichtweise oder man sieht sog. Muslime, die ihre eigene Religion nicht verstanden haben und nicht ausüben. Meist sitzen wir praktizierenden Muslime da und können diesen Mangel an Wissen nicht begreifen. Ohne ein Thema wirklich zu begreifen, und zwar aus muslimischer Sicht, kann eine konstruktive Diskussion niemals aufkommen.

Darf das Kind einer Mischehe (er: Muslim, sie: Kath.) katholisch getauft werden?

Die Kinder einer Mischehe zwischen einem Muslim und einer Jüdin, Christin und Muslima müssen islamisch erzogen werden. Deswegen ist eine katholische Taufe islamisch nicht erlaubt.

Warum darf eine muslimische Frau keinen Nicht-Muslim heiraten?

Wenn man nun Gründe für das Verbot einer Mischehe aufführt, bei der der Mann nicht Muslim, die Frau aber Muslim ist, muss man zunächst damit beginnen, dass Gott es so im Koran vorschreibt: (2:221) "... Und verheiratet nicht (gläubige Frauen) mit Götzendienern, bevor sie glauben ..." Dies bezieht sich auf Mitgötterergebene Männer, also nicht auf Juden oder Christen. (60:10) (über die gläubigen Frauen) "... Wenn ihr sie dann als gläubig erkennt, dann schickt sie nicht zu den Ungläubigen zurück. Weder sind sie ihnen (zur Ehe) erlaubt, noch sind sie ihnen (diesen Frauen) erlaubt. ..." Der muslimischen Frau ist also die Heirat mit einem Mann, der nicht an den Islam glaubt, nicht gestattet. Er hat uns erschaffen und weiß natürlich, was das beste für uns ist. Wer an Allah glaubt, versucht sich an seine Gebote zu halten. Eine muslimische Frau darf keinen Nichtmuslim heiraten. Die einzige Möglichkeit, dass die Ehe dennoch zustande kommt, ist die, dass der Nichtmuslim zum Islam konvertiert. Dies sollte aber nicht formal nur der Ehe wegen geschehen. Ein wichtiger Grunde ist die freie Ausübung der Religion. Während der Islam den muslimischen Ehemännern einer Mischehe vorschreibt, ihren christlichen oder jüdischen Ehefrauen die Ausübung ihrer Religion möglich zu machen, kann der Islam den chrislichen Männern einer derartigen (hypotetischen) Mischehe logischerweise derartiges nicht vorschreiben. Somit ist die Religionsausübung der Ehefrau nicht garantiert.

Sollen konvertierte Muslime einen arabischen Vornamen annehmen?

Man kann dieses tun, muss jedoch nicht. Wer auf eigenen Wunsch seinen Vornamen ändern will, kann dieses natürlich tun. Empfohlen ist ein Namenwechsel nur in Fällen, wo der alte Vorname die Zugehörigkeit zu einer anderen Religion signalisiert (Christian, Paul). Wenn dies nicht der Fall ist, man aber dennoch seinen Glauben im Vornamen wiederfinden will, gibt es die Möglichkeit, seinen alten Vornamen (inoffiziell) mit einem arabischen Vornamen zu erweitern.

Nichtmuslime in islamischen Ländern

Nichtmuslime dürfen in einem islamischen Land leben. Sie werden als die "geschützten Leute" (ahlu-dhimma oder dhimmi) bezeichnet. Das bedeutet, dass Allah, Sein Prophet (s) und die muslimische Gemeinschaft mit ihnen einen Vertrag geschlossen haben, dass sie in Sicherheit und Frieden unter dem Islam leben können. Im modernen Sprachgebrauch sind die dhimmis "Bürger" des islamischen Staates. Von der Anfangszeit bis heute sind die Muslime einhellig der Meinung, dass die dhimmis Rechte und Pflichten haben, aber ihren eigenen Glauben frei ausüben dürfen. Der Prophet (s) hat die Pflichten der Muslime gegenüber den dhimmis betont und jedem, der sie verletzt, mit Zorn und Strafe Allas gedroht. Er sagte: "Wer einen dhimmi verletzt, hat mich verletzt, und wer mich verletzt, hat Allah verletzt." (Tabarani, in al-ausat, aufgrund zuverlässiger Autorität.)

"Wer einen dhimmi verletzt, dessen Gegner bin ich, und wen ich Gegner war, werde ich am Tag der Auferstehung Gegner sein." (al-Khatib, aufgrund zuverlässiger Autorität.)

"Am Tag der Auferstehung werde ich mit jedem abrechnen, der jemanden von den Leuten des Vertrags unterdrückt oder sein Recht beeinträchtigt oder ihm auflädt, was seine Kraft übersteigt, oder ihm etwas gegen seinen Willen nimmt." (Abu Dawud)

 

Quelle : way-to-allah.com