.::Wie werde ich Muslim?::. |
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Man kann den Übertritt zum Islam auf zwei Ebenen durchführen.
Der Übertritt auf privater Ebene ist der erste und wichtigste Schritt.
Voraussetzung ist, dass man sich intensiv mit dem Islam beschäftigt hat. Man
sollte nach allem fragen, was nicht verständlich ist. Auch sollte man versuchen,
neue Bekanntschaften zu Muslimen zu schließen, die regelmäßig eine Moschee und
islamische Veranstaltungen besuchen. Auf diese Weise gelangt man, so Allah will,
zu der tiefen Überzeugung, dass der Übertritt zum Islam der einzig wahre Weg
sein kann. Der Übertritt soll ein Schritt des Herzens und der tiefsten
Überzeugung sein. Kein Mensch kann dazu gezwungen werden, wie es auch im Koran
heißt: "Es gibt keinen Zwang in der Religion".
Gesellschaftlich sieht der Übertritt zum Islam so aus: Man spricht vor zwei
Zeugen das Glaubensbekenntnis (die Schahada), es lautet: Aschhadu an la ilaha
illa llah, wa aschhadu, anna Muhammadan rasulu llah („Ich bezeuge (wissendlich),
dass niemand das Recht hat angebetet zu werden außer Dem einzig
Anbetungswürdigen, und ich bezeuge, dass Muhammad Gesandter Gottes ist“)
Übertritt vom Islam in eine andere Religion ist verboten!
Der Islam, anders wie in vielen Ländern, beinhaltet/verbindet den Glauben an
Gott und das gültige Gesetz für die Menschen von Gott. Es ist nicht wie oft in
den westlichen Ländern der Fall, das Staat und Kirche getrennt von einender
existieren, sondern im Islam gehören beide unbedingt zusammen. Für einen Muslim
ist der Einklang von Religion und Gesetzgebung die Grundlage seiner Existenz und
seines erfüllten Lebens. Wird diese Grundlage verletzt und mutwillig beschädigt,
wird der Muslim versuchen, diese durch Verteidigung zu erhalten.
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Zudem ist es ein entscheidender Faktor, ob man die Glaubensfreiheit nach
westlichem Maß oder nach islamischem Recht betrachtet. Beide haben einen völlig
anderen Hintergrund.
Glaubensfreiheit aus westlicher Sicht (Trennung zwischen Staat und Religion)
bedeutet, jeder darf den Glauben seiner Wahl annehmen, leben und missionieren.
Darf aber nicht gegen die gesetzgebende Verfassung des Landes verstoßen. Man
darf seinen Glauben zu jeder Zeit ändern und sich je nach Lebenseinstellung neu
orientieren.
1. Aus islamischer Sicht bedeutet Glaubensfreiheit, dass es nicht erlaubt ist,
jemanden zum Islam zu zwingen. Religiöse Minderheiten, die in einem islamischen
Staat leben, sollen respektiert werden, dürfen ihren Gottesdienst verrichten und
wurden früher sogar von den Herrschern geschützt, solange sie keine
Gedankenverwirrung im Land verbreiten oder gegen die dort gültige Ordnung
verstoßen.
2. Zudem hat jeder Mensch die Freiheit, seinen Glauben zu wählen und hat das
Recht zur eigenen Meinung, sogar der Atheist. Niemand darf die
Glaubensauffassung eines Menschen verurteilen, solange dieser diese für sich
behält. Falls er seine Gedanken, die im Widerspruch zu den Bekenntnissen und
Moralauffassungen der Gesellschaft stehen, allerdings unter den Mitmenschen
verbreitet, um ihre moralischen Werte durcheinander zu bringen, verstößt er
damit gegen die allgemeine Ordnung des Staates. Er verbreitet Zweifel unter den
Mitbürgern, die zu Aufruhr führen kann.
Jeder der sich so verhält, wird einer Bestrafung unterworfen. Er kann sogar des
Hochverrats angeklagt werden, der mit dem Tod bestraft wird, aber nicht, weil er
seinen Glauben abgelegt hat, sondern weil er durch seine Gedanken Verwirrung im
Staat verbreitet und gegen seine Ordnung verstößt.
In westlichen Ländern sind Bestrafungen bei Verstoß gegen die gesetzliche
Verfassung ebenfalls vorgesehen, um die staatliche Ordnung nicht zu gefährden.
Diese Bestrafungen sind allerdings Landes- und Verfassungsabhängig. Es gibt z.B.
Gefängnisstrafe in Deutschland oder auch die Todesstrafe in einigen Staaten von
Amerika.
Der Islam stellt eine andere Menschenrechtskonzeption dar, eine andere als die
der internationalen Gremien, die den Menschen als Maß aller Dinge betrachten.
Laut Islam finden wir heraus, dass Menschenrecht göttlicher Natur ist und das es
seine Legitimation von Allah hat...
"An jenem Tage, da werden Wir ein jedes Volk mit seinem Führer vorladen.
Diejenigen, die dann ihr Buch in ihrer Rechten empfangen werden, werden ihr Buch
verlesen und nicht das geringste Unrecht erleiden." (Sure 17,70).
Derartige Legitimation fehlt verständlicherweise bei der Menschenrechtserklärung
der vereinten Nationen, weil sie von Menschen gemacht ist.
Einem Apostaten (siehe Erläuterungen) werden laut Koran nur jenseitige Strafen
angedroht. Weltliche Strafen kommen nur dann in Betracht, wenn der Abfall vom
Islam in Zusammenhang mit Fahnenflucht oder Hochverrat steht (Verstoß gegen die
Sharia: geltendes Recht).
Ausnahmen:
Die weltlichen Strafen werden nicht angewandt bei Unwissenheit des Menschen,
wenn er unter Zwang den Glauben ändern musste und bei geistig verwirrten
Menschen.
Es gibt heutzutage viele Länder, die sich islamisch nennen, aber in denen nicht
die Sharia gilt oder auch Länder, die eine gemischte Verfassung aus Sharia und
Menschengesetz haben.
Diese stehen in der Umsetzung der einzelnen Verfahren vor großen Problemen, da
sie westliche Menschenrechtsabkommen unterzeichnet haben, die nicht den
islamischen Menschenrechten entsprechen.
Die dadurch entstehenden Probleme resultieren daraus, dass sich diese beiden
Formen der Menschenrechte nicht miteinander kombinieren lassen und viele der
islamischen Staaten nicht hinter ihrer islamischen Gesetzgebung stehen, sondern
sich von anderen Werten blenden lassen.
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Da der Westen nur auf seine eigenen Menschenrechte konzentriert ist und
teilweise wenig Verständnis für andere Rechtsformen zeigt, wird grundsätzlich
das islamische Menscherrecht ins unrechte Licht gerückt. Durch die oft
einseitige Berichterstattung in den Medien, wird diese einseitige Sichtweise auf
ganze Bevölkerungsschichten übertragen. Die Vorzüge der islamischen
Menschenrechte werden dabei leider völlig außen vor gelassen. Genau wie andere
Gesetzgebungen, müssen auch die islamischen Menschenrechte als Ganzes betrachtet
werden. Es wird immer das Extremste zur Diskussion gestellt, ohne die Harmonie
einer islamischen Gemeinschaft hervorzuheben. Um objektiv über die
Menschenrechte im Islam sprechen zu können, muss man die einzelnen Aspekte im
Kontext von innen heraus betrachten, nicht von außen urteilen!
Viele Experten in den Medien sprechen vom Islam mit ihrer westlichen Sichtweise
oder man sieht sog. Muslime, die ihre eigene Religion nicht verstanden haben und
nicht ausüben. Meist sitzen wir praktizierenden Muslime da und können diesen
Mangel an Wissen nicht begreifen. Ohne ein Thema wirklich zu begreifen, und zwar
aus muslimischer Sicht, kann eine konstruktive Diskussion niemals aufkommen.
Darf das Kind einer Mischehe (er: Muslim, sie: Kath.) katholisch getauft
werden?
Die Kinder einer Mischehe zwischen einem Muslim und einer Jüdin, Christin und
Muslima müssen islamisch erzogen werden. Deswegen ist eine katholische Taufe
islamisch nicht erlaubt.
Warum darf eine muslimische Frau keinen Nicht-Muslim heiraten?
Wenn man nun Gründe für das Verbot einer Mischehe aufführt, bei der der Mann
nicht Muslim, die Frau aber Muslim ist, muss man zunächst damit beginnen, dass
Gott es so im Koran vorschreibt: (2:221) "... Und verheiratet nicht (gläubige
Frauen) mit Götzendienern, bevor sie glauben ..." Dies bezieht sich auf
Mitgötterergebene Männer, also nicht auf Juden oder Christen. (60:10) (über die
gläubigen Frauen) "... Wenn ihr sie dann als gläubig erkennt, dann schickt sie
nicht zu den Ungläubigen zurück. Weder sind sie ihnen (zur Ehe) erlaubt, noch
sind sie ihnen (diesen Frauen) erlaubt. ..." Der muslimischen Frau ist also die
Heirat mit einem Mann, der nicht an den Islam glaubt, nicht gestattet. Er hat
uns erschaffen und weiß natürlich, was das beste für uns ist. Wer an Allah
glaubt, versucht sich an seine Gebote zu halten. Eine muslimische Frau darf
keinen Nichtmuslim heiraten. Die einzige Möglichkeit, dass die Ehe dennoch
zustande kommt, ist die, dass der Nichtmuslim zum Islam konvertiert. Dies sollte
aber nicht formal nur der Ehe wegen geschehen. Ein wichtiger Grunde ist die
freie Ausübung der Religion. Während der Islam den muslimischen Ehemännern einer
Mischehe vorschreibt, ihren christlichen oder jüdischen Ehefrauen die Ausübung
ihrer Religion möglich zu machen, kann der Islam den chrislichen Männern einer
derartigen (hypotetischen) Mischehe logischerweise derartiges nicht
vorschreiben. Somit ist die Religionsausübung der Ehefrau nicht garantiert.
Sollen konvertierte Muslime einen arabischen Vornamen annehmen?
Man kann dieses tun, muss jedoch nicht. Wer auf eigenen Wunsch seinen Vornamen
ändern will, kann dieses natürlich tun. Empfohlen ist ein Namenwechsel nur in
Fällen, wo der alte Vorname die Zugehörigkeit zu einer anderen Religion
signalisiert (Christian, Paul). Wenn dies nicht der Fall ist, man aber dennoch
seinen Glauben im Vornamen wiederfinden will, gibt es die Möglichkeit, seinen
alten Vornamen (inoffiziell) mit einem arabischen Vornamen zu erweitern.
Nichtmuslime in islamischen Ländern
Nichtmuslime dürfen in einem islamischen Land leben. Sie werden als die
"geschützten Leute" (ahlu-dhimma oder dhimmi) bezeichnet. Das bedeutet, dass
Allah, Sein Prophet (s) und die muslimische Gemeinschaft mit ihnen einen Vertrag
geschlossen haben, dass sie in Sicherheit und Frieden unter dem Islam leben
können. Im modernen Sprachgebrauch sind die dhimmis "Bürger" des islamischen
Staates. Von der Anfangszeit bis heute sind die Muslime einhellig der Meinung,
dass die dhimmis Rechte und Pflichten haben, aber ihren eigenen Glauben frei
ausüben dürfen. Der Prophet (s) hat die Pflichten der Muslime gegenüber den
dhimmis betont und jedem, der sie verletzt, mit Zorn und Strafe Allas gedroht.
Er sagte: "Wer einen dhimmi verletzt, hat mich verletzt, und wer mich verletzt,
hat Allah verletzt." (Tabarani, in al-ausat, aufgrund zuverlässiger Autorität.)
"Wer einen dhimmi verletzt, dessen Gegner bin ich, und wen ich Gegner war, werde
ich am Tag der Auferstehung Gegner sein." (al-Khatib, aufgrund zuverlässiger
Autorität.)
"Am Tag der Auferstehung werde ich mit jedem abrechnen, der jemanden von den
Leuten des Vertrags unterdrückt oder sein Recht beeinträchtigt oder ihm auflädt,
was seine Kraft übersteigt, oder ihm etwas gegen seinen Willen nimmt." (Abu
Dawud)
Quelle : way-to-allah.com